Donnerstag, 21. November 2024

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Warum nicht im Windpark?

Foto: Dietmar Meier

Kuppendorf (ddm). In der September-Ausgabe des Petershäger Anzeigers haben wir über eine im Bau befindliche Windkraftanlage in der Gemeinde Kuppendorf berichtet, bei der wir auf eine Reihe von Merkwürdigkeiten gestoßen waren. Der Beitrag hatte ein erhebliches Echo von Lesern zur Folge, darunter wiederholt die Aufforderung an die Redaktion, in der Angelegenheit weiter am Ball zu bleiben. Daher hier einige weitere Informationen zum Thema.

Wer mit interessiertem Blick in die Landschaft zum Bauplatz des besagten Windrades fährt, dem fallen zwei Dinge ins Auge. Zum einen befindet sich der Standort in einer topographischen Senke, im Allgemeinen nicht unbedingt eine bevorzugte Lage für Windkraftanlagen. Ein Blick auf entsprechende Karten verrät dazu, dass der Standort in einem engen Korridor zwischen einem Landschaftsschutzgebiet und einem Vogelschutzgebiet unweit des Naherholungsgebietes Kuppendorfer Heide liegt. Zum anderen registriert man in der weiteren Umgebung verschiedene Windparks, die jeweils mit einer größeren Zahl von Windrädern bestückt sind, siehe Foto oben. Im Gegensatz dazu sieht die Planung für die kleine Potentialfläche bei Kuppendorf die Errichtung von lediglich zwei Windrädern vor.

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Zwei Bürgerinitiativen haben in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass kürzlich ein Windpark mit 24 Windkraftanlagen bei der Ortschaft Mensinghausen fertig gestellt worden sei, bei dem auch eine Erweiterung möglich gewesen wäre. Zudem stehe auch das Repowern eines weiteren Windparks bei der Ortschaft Holzhausen an. Es wäre also ohne weiteres möglich gewesen, eine Verspargelung der Landschaft, die auch von der niedersächsischen Landesregierung nicht gewollt sei, zu vermeiden.

Erinnert sei daran, dass die Ausweisung der Fläche bei Kuppendorf für die Windenergie nur deswegen erfolgt ist, weil der Eigentümer der Fläche im Kirchdorfer Gemeinderat mit seiner Stimme für eine minimale Mehrheit gesorgt hat, obwohl dessen Beteiligung an der Abstimmung laut niedersächsischem Verwaltungsrecht untersagt war. Warum Bürgermeister und Verwaltung der Samtgemeinde Kirchdorf wie auch die Verwaltung des Landkreises Diepholz dieses Fehlverhalten toleriert haben, ist für uns derzeit eine offene Frage.

Unser Foto vom 23.9.2024 zeigt, dass die Errichtung der ersten Windkraftanlage bei Kuppendorf voran getrieben wird, obwohl das Oberverwaltungsgericht derzeit mit einer Klage gegen die Anlage befasst ist. Unter der Adresse www.windrad-desaster.de dokumentiert mittlerweile auch eine Internetseite die aktuellen Entwicklungen.

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