Donnerstag, 12. Dezember 2024

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Polizei bestätigt mutwillige Beschädigung

Am 16. Oktober war zu lesen, dass zwei Arbeiter am Tag zuvor im Turm der Windkraftanlage in Kuppendorf leicht verletzt worden waren.

Kuppendorf (ddm). Als wir in der September-Ausgabe des Petershäger Anzeigers zum ersten Mal über die im Bau befindliche Windkraftanlage in Kuppendorf und die offensichtlichen Ungereimtheiten in dem vorausgegangenen Genehmigungsverfahren berichtet haben, hatten wir drauf hingewiesen, dass diese Angelegenheit einem erfahrenen Filmemacher vielleicht Ideen für ein Drama um Macht und Geld bieten könnte. Wohin sich diese Geschichte in der Realität entwickeln würde, hatten wir allerdings nicht erwartet. Mitte Oktober sorgte die Anlage für weitere Schlagzeilen.

Am 16. Oktober war zunächst in einem Online-Beitrag in der Harke zu lesen, dass zwei Arbeiter am Tag zuvor im Turm der Windkraftanlage in Kuppendorf leicht verletzt worden waren, weil sich eine Litze aus der Verankerung im Boden gelöst und die beiden Arbeiter getroffen hatte. Bei ersten Ermittlungen an der Unfallstelle durch die Polizei hätte sich herausgestellt, dass wichtige Bauteile in der Anlage offensichtlich „mutwillig beschädigt worden“ seien, wie die Harke schrieb. Die Polizei habe daraufhin weitere Arbeiten an der Anlage untersagt, die Anlage abgesperrt und Ermittlungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung aufgenommen.

Ende Oktober hat der Petershäger Anzeigers bei der mit der Untersuchung befassten Polizeidienststelle in Diepholz nach dem Stand der Ermittlungen gefragt. In der Antwort auf die Anfrage wies die Pressestelle der Polizei darauf hin, dass die Ermittler das Innere des Turms aufgrund von Spannungen in der Anlage, die eine Folge der Beschädigung seien, bis zu dem Zeitpunkt noch nicht hätten betreten können.

Am 9. November wurden wir seitens der Pressestelle dann informiert, dass Polizeibeamte die Windkraftanlage am 7. November erstmals betreten und Ermittlungen aufnehmen konnten, nachdem die Spannung in der Anlage abgebaut war und keine Lebensgefahr mehr beim Betreten des Turms bestand. Ergebnis: Aufgrund der gesicherten Spuren sei man nach der Untersuchung ganz sicher, dass in der Anlage wichtige Bauteile mutwillig beschädigt worden seien.

Zitat: „Die Sachbeschädigung müssen zwischen Mitte Juli bis Mitte September vorgenommen worden sein. Danach wurde der erste Ring montiert und es war nicht mehr möglich.“ 

Was genau im Turm beobachtet worden war und warum schon gleich zu Anfang mögliche Materialfehler oder fehlerhafte Arbeit als Ursache der Beschädigung ausgeschlossen werden konnten, darüber hielt sich die Polizeibehörde bedeckt.

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Ein Gespräch mit der Enercon-Pressestelle, in dem Pressesprecher Felix Rehwald den Aufbau der Kuppendorfer Windkraftanlage erläuterte, brachte Anfang Dezember mehr Licht in Angelegenheit. Demnach wird in Kuppendorf ein Hybridturm genutzt, der im unteren Teil aus Betonsegmenten zusammengesetzt wird, auf die abschließend Stahlsegmente aufgesetzt werden. Der Betonabschnitt wird mit sogenannten Spannlitzen verspannt, deren Ankerpunkte im Betonfundament eingelassen sind. In eben diesem Bereich sei es zu Beschädigungen bekommen. Beim Versuch, die Spannlitzen stramm zu ziehen, seien mehrere Befestigungspunkte der Spannlitzen abgerissen. Das Unternehmen geht davon aus, dass eine Reparatur möglich ist. Der ursprüngliche Zeitplan habe sich natürlich verschoben, aber: „Sicherheit hat oberste Priorität“, so Felix Rehwald.

Die nebenstehenden Aufnahmen aus unserem Archiv sollen die geschilderten Zusammenhänge veranschaulichen. Am 3. Dezember erreichte uns die Nachricht, dass die Arbeiten mit dem Kran aufgenommen worden seien.

Bereits drei Tage, bevor die Arbeiter im Turm verletzt wurden, war der Turm mit einer Plane abgedeckt. Fotos: Dietmar Meier
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