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Neues zum Kuppendorfer Windrad

Zwischenzeitlich sind zu den Anfragen an den Landkreis Diepholz Antworten des Landrates Volker Meyer eingegangen, die wir gern weitergeben.
Aufnahme des Kuppendorfer Windrades von Ende Januar 2025, das nach unseren Informationen erstmalig am 12. März in Betrieb genommen wurde. Mit einer Nabenhöhe von rund 140 Metern und einem Rotordurchmesser von 175 Metern gehört die Anlage zu den derzeit größten Anlagen in der Bundesrepublik. Bei klarem Wetter ist das Windrad aufgrund seiner überragenden Größe schon weithin zu erkennen. Foto: Dietmar Meier

Kuppendorf (ddm). In dem Beitrag zum Kuppendorfer Windrad, der in der März-Ausgabe des Petershäger Anzeiger veröffentlicht worden ist, haben wir auf Anfragen hingewiesen, die wir kurz vor Redaktionsschluss an die zuständige Genehmigungsbehörde, den Landkreis Diepholz, gestellt hatten. Zwischenzeitlich sind dazu Antworten des Landrates Volker Meyer eingegangen, die wir gern weitergeben.

Wem gehört die Kuppendorfer Windkraftanlage?
In dem an der Anlage in Kuppendorf öffentlich ausgehängten Genehmigungsschreiben des Landkreises ist die Westwind Projektierungs Gmbh und Co. KG als Betreiberin der Anlage genannt. Da eine Betreiberin juristisch gesehen nicht unbedingt auch Eigentümerin sein muss, haben wir beim Landkreis nachgefragt, wem die Anlage gehört. Hier die Antwort des Landrates:
„Auf Ihre Frage vom 14.02. kann ich Ihnen mitteilen, dass der Landkreis als Genehmigungsbehörde im Falle der Windkraftanlage in Kuppendorf den Genehmigungsinhaber und den Betreiber kennt. … Es ist mir nicht bekannt, ob es sich bei den genannten Personen zugleich um die Eigentümer der Anlage handelt. Für die Erfüllung meiner Aufgaben als Genehmigungsbehörde kommt es darauf auch nicht an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine Informationen zur Verfügung stellen kann, die mir nicht vorliegen.“

Und das zweite Windrad?
Auf einer Karte der Firma Westwind, die wir in unserer März-Ausgabe abgedruckt haben, ist neben dem Standort für die im vergangenen Jahr errichtete Windkraftanlage auch ein Standort für eine zweite Anlage eingezeichnet. Dieser Standort liegt auf einem Flurstück praktisch unmittelbar vor der Start- und Landebahn des „Sonderflugplatzes Woltringhausen“. Der Petershäger Anzeiger hatte den Landrat um Information gebeten, ob der Kreisverwaltung ein Antrag zur Errichtung einer zweiten Windkraftanlage auf der besagten Fläche vorliegt, wann dieser gegebenenfalls eingereicht worden ist und wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist. Dazu teilte der Landrat mit: „Für das Flurstück 18 wurde hier am 03. 04. 2024 ein Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage des Typs Enercon E-175 EP5 gestellt.“ Zur Erklärung: das ist der gleiche Anlagentyp wie das bereits errichtete Windrad. Zum Bearbeitungsstand erhielten wir die Information, dass es sich bei diesem Antrag um ein noch laufendes Verfahren handelt. Abschließende Notiz am Rande: Mit Interesse verfolgt der Petershäger Anzeiger auch die Presseberichterstattung über das Vorgehen der Kirchdorfer Windenergie Projektierungsgesellschaft KWP, die die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans überprüfen lassen möchte, der die Bereiche für die Windenergienutzung in der Samtgemeinde Kirchdorf regelt. Wenn sich Samtgemeindebürgermeister Heinrich Kammacher in diesem Zusammenhang gegen eine Verspargelung der Mitgliedsgemeinden durch einen Wildwuchs von Wildrädern ausspricht, reibt man sich als Leser doch ein wenig die Augen. War es nicht eben jener Bürgermeister, der mit seinem vehementen Einsatz für das Windrad in der Kuppendorfer Senke geradezu für ein Musterbeispiel einer „Verspargelung“ gesorgt hat? Offenbar hatte die Firma Westwind hier überzeugendere Mittel und Wege als die KWP.

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