Donnerstag, 21. November 2024

Anzeige

69.500 Euro gehen nach Petershagen – Fünf Vereine profitieren von Landesförderung

Petershagen. „Es gibt gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler in Petershagen“, freut sich die heimische Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann (CDU). Fünf Vereine in der Stadt erhalten nun Mittel aus dem NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“.

Die Petershäger Sportvereine können sich über Förderungen von insgesamt 69.500 Euro freuen. Davon gehen 10.000 Euro an den Schützenverein „Frohsinn“ Lahde für die bauliche und energetische Modernisierung des Schützenhauses. Der TuS Petershagen-Ovenstädt darf sich über 16.500 Euro freuen, die für die Digitalisierung und energetische Modernisierung des Jugendsportheims gedacht sind. Der Schützenverein „Sichere Hand am Waldesrand“ Südfelde erhält 16.500 Euro für die Errichtung einer elektronischen Zielanlage. 16.500 Euro gehen an den Schützenverein „Frohsinn“ Quetzen für die Sanierung des Daches der Schießsportanlage.  Außerdem erhält der Schützenverein Jössen 10.000 Euro für die energetische Modernisierung des Schützenhauses.

„Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot-Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer eins“, erzählt Bianca Winkelmann.

Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Die Förderung bezieht sich auf Modernisierung, Sanierung und Ausweitung von bestehenden Sportstätten, ebenso auf Geschlechtergerechtigkeit, digitale Modernisierung und die Herstellung der Barrierefreiheit. Nicht förderfähige Maßnahmen sind der Kauf von Grundstücken, der Neubau von Sportanlagen, Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen und „bewegliches Inventar“ wie beispielsweise der Austausch von Fitnessgeräten. Antragsberechtigt sind Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Stadt-/Kreissportbund und einem Fachverband des Landessportbundes NRW e.V. sind und die Sportstätte und Sportanlage sich im Eigentum des Vereins befindet oder diese mit zuständiger „Dach- und Fach-Aufsicht“ langfristig (mindestens noch zehn Jahre) gepachtet oder gemietet sind.

Text: Simone Kaatze, Foto: Krischi Meier 

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren