Frille. Zwischen Lahde und Frille möchte die Enercon GmbH drei Windkraftanlagen errichten. Damit treten in der Weseraue zwei ökologische Ziele miteinander in Konflikt, die Erzeugung regenerativer Energie auf der einen Seite, der Natur- und Artenschutz auf der anderen Seite.
Mitte April teilte die Pressestelle des Kreises Minden-Lübbecke auf Anfrage des Petershäger Anzeigers mit: „Dem Kreis-Umweltamt liegt ein Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen zwischen Lahde und Frille vor. Die beantragten Anlagen haben eine Gesamthöhe von 230m (Nabenhöhe 160m). Die Leistung je Anlage beträgt 3,5 MW. Antragsteller ist die Enercon GmbH in Aurich.“
Rückblende: 2012 hatte die Stadt Petershagen ein Verfahren auf den Weg gebracht, um Flächen im Stadtgebiet auszuweisen, die sich für die Nutzung durch Windenergieanlagen eignen. Erst durch eine solche umfassende Planung erhält die Stadt rechtlich gesehen die Möglichkeit, die Errichtung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet selbst räumlich steuern zu können. Auf diese Weise kann die Windenergienutzung auf Standorte begrenzt werden, die von der Stadt selbst ausgewählt werden. Große Teile des Stadtgebietes, für die andere städtebauliche Konzeptionen vorliegen, können so von Windkraftanlagen freigehalten werden.
Es folgten umfangreiche Untersuchungen, Fachbeiträge und zahlreiche amtliche Verfahrensschritte, bis der Stadtrat im März 2016 schließlich den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes verabschiedete. Im Verfahren verblieben waren Flächen in Schlüsselburg, Wasserstraße und eben die in Frille, wie auf der Karte rechts dargestellt.
Schon bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hatte es aus naturschutzfachlicher Sicht erhebliche „Bauchschmerzen“ gegeben. Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) hatte die Fläche aufgrund von Vogelkartierungen, der Nähe zum EU-Vogelschutzgebiet und der Zugroute für Rast- und Zugvögel als sehr kritisch eingestuft. Der BUND sah die Fläche in seiner Stellungnahme sogar als nicht genehmigungsfähig an. Doch während das EU-Vogelschutzgebiet „Weseraue“, das an der Südseite der Teiche der Lahder Marsch endet, unmittelbar als „hartes“ Ausschlusskritierium gilt und das Umfeld dieses Schutzgebietes in einem Radius von 450 Metern noch als „weiches“ Ausschlusskriterium von Windenergieanlagen freigehalten wird, wurden angrenzende Bereiche nicht von vornherein ausgeschlossen. Mögliche Konflikte mit dem Rastvogelschutz seien gegebenenfalls in einem konkreten Genehmigungsverfahren zu behandeln, erklärte die ULB 2016. Aufgrund des Antrages der Enercon GmbH läuft dieses Verfahren nun. Dazu der Kreis: „Da es sich im vorliegenden Fall um ein förmliches Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetz handelt, wird die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt. Zum Abschluss des Verfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden, da der Antragsteller noch Unterlagen nachreichen muss.“
Text und Fotos: Dietmar Meier