Anzeige

Im Blick: Weserschwimmer

Petershagen (ddm). Man ist fast geneigt zu sagen: „Und sie sind doch geschwommen.“ Am europaweit begangenen Flussbadetag am 9. Juli waren auf der Weser-Strecke zwischen Petershagen und Windheim wie schon im 2016 einige Schwimmer und Kanufahrer unterwegs. 

Aufsehen erregte dabei ein Fotograf insbesondere durch seinen Standort abseits des Weges an der ehemaligen Petershäger Kläranlage, heute Abwasser-Pumpstation (siehe Foto unten). Es stellte sich heraus, dass es sich hierbei um einen Mitarbeiter des Umweltamtes des Kreises Minden-Lübbecke handelte, der in dienstlicher Funktion tätig war, wie der Petershäger Anzeiger durch eine Anfrage an den Landrat erfuhr.

Bei der Frage nach dem ungewöhnlichen Standort verwies die Pressestelle des Kreises auf dessen Eignung zur Wahrung des Naturschutzes im Schutzgebiet: „Die Fotoaufnahmen wurden nicht verdeckt, sondern offen an geeigneter Stelle gemacht.“ Darüberhinaus teilte die Pressestelle mit, dass 2016 seitens der Kreisverwaltung keine Fotoaufnahmen von Schwimmern gemacht und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Schwimmer eingeleitet wurden.

In einer Pressemitteilung hatte die Untere Naturschutzbehörde (UNB) in der Woche vor dem Flussbadetag erneut betont, dass das Baden und Schwimmen in der Weser innerhalb des Naturschutzgebietes (NSG) „Weseraue“ verboten sei. Das jedoch steht im Widerspruch zu einer gegenteiligen Information, die der Petershäger Anzeiger zuvor aus dem Wasser- und Schifffahrtsamt Verden erhalten hatte (siehe Juli-Ausgabe). Zum Verständnis hilft ein Blick in den Text der 2012 erlassenen Schutzgebietsverordnung für das NSG. Die UNB stützt sich bei ihrer Argumentation auf §3 Abs. 2 Nr. 9 der Verbotsliste. Dort heißt es: „In dem geschützten Gebiet ist es insbesondere verboten: …. Camping-, Zelt-, Picknick- und Lagerplätze anzulegen, zu zelten, zu lagern, zu baden, zu grillen oder Feuer zu machen“. Das ist die einzige Stelle, in der der Begriff Baden verwendet wird. Aus dem Kontext wird klar, dass hier um den Schutz der Uferbereiche geht. Das Wort Schwimmen kommt in der Verordnung nicht vor. 

In der Verordnung ist ebenso unmissverständlich dargelegt, dass es auch im NSG keine Einschränkungen für das Befahren der Bundeswasserstraße Weser mit Wasserfahrzeugen gibt, soweit nach bundesrechtlichen Vorschriften zulässig (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 2e). Überraschend dazu: zwischen den Flusskilometern 216 und 218 ist es sogar amtlich erlaubt, Wasserski zu fahren!

Es bedarf eigentlich nur eines Blickes auf die Größenrelationen auf dem Hintergrundfoto dieser Seite, um zu verstehen, wie widersinnig die Situation ist: Selbst Motorboote können uneingeschränkt unterwegs sein, während Schwimmer als großes Problem dargestellt werden.

Dass Schwimmer in sensiblen Uferbereichen des NSG nichts zu suchen haben, wird nicht nur von der Naturschutzbehörde sondern auch von den Weserschwimmern so gesehen. Ganz praktisch erleben konnte man, dass sich selbst Vögel auf ufernahen Sandbänken weder für Schwimmer noch für Bootfahrer sonderlich interessierten, wie ein Team des Peershäger Anzeigers von einem begleitenden Schlauchboot aus dokumentieren konnte. Vom Schreibtisch aus betrachtet wirkt manches bekanntlich anders als vor Ort. 

Das sieht auch die im Mühlenkreis ansässige umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im neugewählten Landtag von NRW, Bianca Winkelmann, ähnlich und plädiert für eine Gesprächsrunde: 

„Da es beim Weserschwimmen offensichtlich um eine Ermessensentscheidung geht, wäre es bestimmt sinnvoll, dass sich beide Seiten einfach mal an einen Tisch setzen. Mit einer Portion gesunden Menschenverstandes und etwas gutem Willen findet sich vielleicht ein Weg, der allen Interessen gerecht wird.“

 

Nördlich der ehemaligen Jösser Ziegelei ist die Weser stellenweise so flach, dass die Schwimmer mitten im Fluss nur bis zum Bauch im Wasser standen. Hier zwei Schwimmer mit Kiesgeröllen vom Grund der Weser.

 

Fotograf bei der Arbeit: Unweit nördlich der Weserbrücke dokumentierte ein Mitarbeiter des Umweltamtes des Kreises Minden- Lübbecke das Geschehen auf der Weser.

Text: Dr. Dietmar Meier, Fotos: Krischi Meier (2), Antonia Böse (1)

Das könnte Sie auch interessieren