Ovenstädt (sk). Im Dezember 2023 wurden das Wissen, die Handwerkstechniken sowie die Kenntnisse der manuellen Glasfertigung nach elf Jahren in die Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Dadurch gelten Glasmachende, die professionell am Ofen einer Glashütte oder in einem Glasstudio arbeiten als Trägerinnen und Träger eines immateriellen Kulturerbes. Die offizielle Übergabe der UNESCO-Urkunde zur Eintragung erfolgte dieses Jahr im November durch Harald Herrmann vom Auswärtigen Amt und Prof. Dr. Christoph Wulf von der Deutschen UNESCO-Kommission in der Glashütte Gernheim. Stellvertretend für die Glasmachenden nahmen die Initiatoren der Bewerbung, Dr. Katrin Holthaus (Leiterin des LWL-Museums Glashütte Gernheim) gemeinsam mit LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger und Museumsdirektorin Dr. Kirsten Baumann die Urkunde entgegen. Alle anwesenden Glasmacherinnen und Glasmacher erhielten zudem eine Kopie der Original-Urkunde. Für die musikalische Begleitung der Veranstaltung sorgte Sascha Reckert mit einem Verrillon dessen Glaskörper in Gernheim geblasen wurden. Dieses besondere Musikinstrument besteht aus in mehreren Reihen angeordneten Gläsern, die durch kreisende Bewegungen mit einem nassen Finger am Rand zum Klingen gebracht werden. Insgesamt dauert der Prozess für die Eintragung in die Liste des Immateriellen Kulturerbes rund acht Jahre. Die Nominierung der manuellen Glasfertigung erfolgte bereits im November 2023 aufgrund einer Bewerbung, die durch sechs Nationen getragen wurde, zu denen neben Deutschland auch Finnland, Frankreich, Spanien, Tschechien und Ungarn gehören. Dabei steht das Jahrtausend alte Handwerk des Blasens und Formens eines Glasobjekts am Ofen einer Glashütte im Fokus, das unter anderem durch Glasmacherinnen und Glasmachern lebendig erhalten wird.
Mittwoch, 11. Dezember 2024