Mittwoch, 18. Dezember 2024

Anzeige

Alarmierung künftig ohne Sirenen

Ab dem 1. Januar 2025 werden keine Sirenen mehr bei der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Petershagen genutzt.
Die Sirenen, hier auf dem Rathaus Lahde, werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr für die Alamierung der Feuerwehr genutzt. Foto: kri

Petershagen (sk). Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine Änderung bei der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Petershagen: Die Sirenen, die sich auf den Dächern der Gerätehäusern sowie anderen Gebäuden im Stadtgebiet befinden, werden bei normalen Einsatzalarmierungen der Löschgruppen nicht mehr genutzt. Auch der bekannte Probealarm jeden ersten Samstag im Monat entfällt ab dem neuen Jahr. „Nur zu vorher angekündigten Terminen wie beim Warntag im März erfolgt dann noch ein Probealarm. Ansonsten werden die Sirenen nur noch als Warnung bei echten Notfällen wie Naturkatastrophen oder sonstigen Gefahrenlagen genutzt“, erklärt Horst Beckemeier, Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Petershagen. Für die Einsatzkräfte selbst ändert sich nicht viel, denn sie werden weiterhin wie bisher verlässlich über ihre Funkmeldeempfänger und speziellen Apps über Einsätze alarmiert. Wehrleiter Horst Beckemeier sieht die Veränderung positiv: „Durch die Änderung wird die Bevölkerung besser auf ernste Gefahrenlagen sensibilisiert und auch die neugierigen ‚Gaffer‘ und ‚Katastrophentouristen‘ werden weniger, die bei Sirenen losfahren, um zu schauen wo was passiert ist oder die über Facebook fragen was los ist.“ Hintergrund für diese Veränderung ist ein Erlass vom Land Nordrhein-Westfalen, der die Durchführung eines landeseinheitlichen Warnverfahrens vorsieht. Bei einer Abfrage über die Bezirksregierungen im Juli 2022 zeigte sich, dass Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen nur noch sehr vereinzelt ausschließlich über Sirenen alarmiert werden. In dem Erlass heißt es: „Der Abschlussbericht des Kompetenzteams Katastrophenschutz enthält die Empfehlung, ‚eine strukturierte, differenzierte, allgemein verständliche und adressatengerechte Warnung der Bevölkerung zu gewährleisten‘. Das Sirenensignal müsse das Alleinstellungsmerkmal als Warnung von Gefahren und Katastrophen sein und solle daher als Alarmierungsmittel für die Feuerwehr nicht mehr benutzt werden.“ Durch das landeseinheitliche Warnverfahren soll eine Fehlinterpretation von Warn- und Alarmierungssignal vermieden werden. Übrigens ist Petershagen ist die einzige Kommune im Kreis Minden-Lübbecke die noch Sirenen für die Alarmierung der Feuerwehr nutzt. Trotz der Änderung werden im Kreisgebiet noch weitere Sirenen aufgebaut, die aber nur der Warnung der Bevölkerung bei schweren Unwettern, Katastrophen und sonstigen Gefahrenlagen dienen.

Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren