Petershagen (pa). Den Wahlberechtigten der Stadt Petershagen werden ab dem 13.01.2025 die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag zugestellt, die am Sonntag, 23. Februar 2025, stattfindet. Für diese Wahl ist die Stadt Petershagen in 32 Wahlbezirke eingeteilt. Mit Ausnahme der Ortschaften Petershagen und Lahde bildet jede Ortschaft einen gesonderten Wahlbezirk; die Ortschaft Lahde ist in zwei, die Ortschaft Petershagen in drei Wahlbezirke eingeteilt. Für die Besetzung der 32 Wahllokale und 10 Briefwahlvorstände werden am Wahltag rund 320 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die bis zum 23. Februar 2007 geboren sind, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die übrigen Voraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechtes erfüllen. Auch Deutsche im Ausland können nach Antragstellung an der Wahl teilnehmen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Wahlbüro. Der Wahlbenachrichtigungsbrief gibt u.a. Auskunft darüber, in welchem Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen der Wahlberechtigte eingetragen ist und in welchem Wahlraum die Wahl ausgeübt werden kann.
Wahlberechtigt sind etwa 20.000 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Petershagen. Das Wählerverzeichnis der Stadt Petershagen wird vom 03. Februar bis 07. Februar 2025 im Verwaltungsgebäude Lahde (Zimmer 16) während der allgemeinen Öffnungszeiten für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Alle Personen, die meinen, wahlberechtigt zu sein, jedoch bis zum 02. Februar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können innerhalb der vorgenannten Auslegungsfrist Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen. Der Einspruch ist bei der Stadtverwaltung Petershagen, Verwaltungsgebäude Lahde, Zimmer 16, Bahnhofstraße 63, 32469 Petershagen, zu erheben.
Die Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code sowie über das Bürgerserviceportal der Stadt Petershagen online beantragt werden. Weiterhin ist eine Beantragung schriftlich per Post oder persönlich im Wahlbüro möglich. Bei einer persönlichen Antragstellung sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein Ausweisdokument mitzubringen. Sollen Briefwahlunterlagen für Familienangehörige etc. beantragt werden, ist zwingend die Vollmacht auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs auszufüllen. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.
Da die Stimmzettel erst Ende der 6. Kalenderwoche geliefert werden, können die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 07. Februar 2025 verschickt werden.
Für den rechtzeitigen Rücklauf der Wahlbriefe haben die Wahlberechtigten Sorge zu tragen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus Lahde beantragen bzw. direkt im Rathaus seine Stimme abgeben möchte, hat dazu ab Dienstag, 11. Februar 2025 die Möglichkeit. Das Wahlbüro der Stadt Petershagen ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar und befindet sich im Zimmer 16 im 1. OG des Rathauses Lahde. Für die sofortige Ausstellung der Briefwahlunterlagen im Rathaus hat das Wahlbüro zusätzlich von Dienstag, 11.02.2025, bis Freitag, 21.02.2025, montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. Bitte nutzen Sie die Klingel am Hintereingang (Parkplatz) des Rathauses Lahde.
Sollten Sie Fragen zur Wahl haben, hilft Ihnen das Wahlbüro der Stadt Petershagen (Tel. 05702 822-240 oder -246) gerne weiter.