Petershagen (ddm). Als der Kanuklub Petershagen kürzlich sein 75-jähriges Bestehen feierte, erinnerte Bürgermeister Dirk Breves in seiner Rede an eine Kanutour, bei der er vor einigen Jahren gemeinsam mit seinem Amtsvorgänger Dieter Blume und weiteren Mitarbeitern der Verwaltung auf der Weser von Petershagen nach Windheim gepaddelt war. Diese hatte bleibenden Eindruck hinterlassen: „Die Verbindung von sportlicher Betätigung mit dem Erleben der Natur, der Blick auf unsere Landschaft aus einer ganz anderen Perspektive, dazu frische Luft, die Gemeinschaft und eine Portion Lebensfreude – gibt es etwas Schöneres?“
Der Bürgermeister zögerte auch nicht, den Bogen zum letzten Weserschwimmen 2022 zu schlagen, bei dem die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises sogar gegen den rechtlichen Vertreter des Kanuclubs Petershagen ein Bußgeldverfahren eingeleitet hatte: „Wo sind eigentlich die Vögel, die wir stören? Ich kann darauf bis heute keine befriedigende Antwort finden. Ich frage mich immer noch, ob man nicht einmal pragmatisch den Knoten durchschlagen kann. Insofern wäre es mein Wunsch, dass der von mir sehr geschätzte Landrat Ali Dogan einmal eine Kanutour mit uns macht und vielleicht zur gleichen Erkenntnis kommt.“ Wenige Tage später ergab sich die Gelegenheit, diese Anregung an den Landrat persönlich weiterzugegeben.
Wer Ali Dogan persönlich kennt oder ihm in den sozialen Medien folgt, weiß, dass der Landrat vielerorts das Gespräch sucht und sich dabei auch nicht scheut, Konflikte offen zu diskutieren. „Date den Dogan“ ist schon zu einem kleinen Markenzeichen geworden. Und dann das: ein Landrat, der — wie seine untenstehende Antwort auf die Einladung zeigt — plötzlich Hemmungen zeigt, eine ebenso informative wie unterhaltsame Fahrt mit dem Bürgermeister der Stadt Petershagen zu unternehmen.
Es gehört in diesem Fall nicht viel Fantasie dazu, den Hintergrund zu erkennen. Das Reizwort in dem Spiel heißt: Weser. Dass die Untere Naturschutzbehörde und die Leitung des Umweltamtes offenbar ein massives Problem damit haben, dass sich die Nutzung der Weser im Stadtgebiet von Petershagen ihres Einflusses entzieht, ist insbesondere beim letzten Weserschwimmen und dem anschließenden Gerichtsverfahren mehr als deutlich geworden.
Dass sich ein Mannschaftskapitän (hier: der Landrat) in Konfliktsituationen zunächst einmal vor Mitglieder seiner Mannschaft stellt, ist erstmal in Ordnung. Allerdings ist der Kapitän auch gut beraten zu prüfen, ob das Zeichen, das er damit setzt, ein solides oder ein instabiles Fundament hat. Schauen wir dazu einfach nochmal in das Antwortschreiben. Die Formulierung, dass der Kreis erlaubte(!) Möglichkeiten einer touristischen Nutzung der Weser prüfen will, ist in doppelter Hinsicht bezeichnend. Zum einen stellt sich die Frage, ob die UNB auf diesem Wege bislang erlaubte Nutzungen verbieten möchte.
Entscheidender ist aber ein anderer Sachverhalt: „Regelungen, die das Befahren der Bundeswasserstraßen einschränken, kann nur der Bund auf der Grundlage des Bundeswasserstraßengesetzes (§ 5 Satz 3 WaStrG) treffen.“ Oder mit einfachen Worten ausgedrückt: in Bezug auf die Nutzung der Weser hat das Umweltamt des Kreises gar keine Befugnisse. Das steht in der Antwort auf eine Anfrage des heimischen FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler, der das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr im vergangenen Herbst um Auskunft zur Rechtslage auf dem Petershäger Weserabschnitt gebeten hatte.
Vielleicht entschließt sich der Landrat vor diesem Hintergrund ja doch, die Einladung zur Kanutour in Petershagen zeitnah anzunehmen. Sich vor Ort zu informieren, bevor am Schreibtisch Akten gewälzt werden, hat noch nie geschadet.
Guten Tag Herr Meier,
ich danke Ihnen für die erneute Einladung zu einer sicherlich attraktiven Kanufahrt auf der Weser im NSG Weseraue. Ich möchte das Angebot auch gerne annehmen. Zeitlich macht das allerdings erst Sinn, wenn wir uns bereits im Prozess der Erarbeitung des Landschaftsplans Weseraue befinden. Das wird frühestens im nächsten Jahr, voraussichtlich im übernächsten Jahr der Fall sein.
Grundsätzlich stehen wir als Kreis zu unserer Zusage, dass wir im Rahmen der Planaufstellung wohlwollend naturverträgliche und europarechtlich erlaubte Möglichkeiten einer touristischen Nutzung der Weser und ihrer Aue prüfen wollen. Die bei einer Kanufahrt gewonnenen Eindrücke tragen bestimmt zu einer guten Lösungsfindung der vorhandenen Zielkonflikte bei.
Ali Dogan