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Verfügungsfonds bilden neue Fördermöglichkeiten im Ortskern Petershagen und Lahde-Nord

Ziele der Förderung sind die Aktivierung und Stärkung des gemeinschaftlichen Engagement sowie die Belebung und Attraktivierung.
Klaus-Dieter Schade (Ortsbürgermeister von Petershagen und im Vergabegremium, v.l.), Karina Sendler und Tobias Haßfeld. Foto: Simone Kaatze

Lahde (sk). Seit kurzem bietet die Stadt Petershagen mit dem Verfügungsfonds eine neue Fördermöglichkeit für die Sanierungsgebiete „Ortskern Petershagen“ und „Lahde-Nord“ an. Die Ziele der Förderung, die das Engagement der Bürger finanziell unterstützen soll, sind die Aktivierung und Stärkung des gemeinschaftlichen Engagement, die Belebung und Attraktivierung sowie die Stärkung der Aufenthaltsqualität. Gefördert werden Maßnahmen, die das Ortsbild aufwerten, die zentrale Versorgungsbereiche stärken, die Ortskultur und Teilhabe fördern, zur Profilierung und Vermittlung von Ortsidentität sowie Stadtimage dienen. Um Anspruch auf den Verfügungsfonds zu erhalten, muss die zu fördernde Maßnahme in einem der beiden Sanierungsgebiete liegen, vom öffentlichen Straßenraum aus sichtbar sein und noch nicht begonnen haben. Als Beispiele für Fördermöglichkeiten zeigt Tobias Haßfeld von der Stadtplanung der Stadt Petershagen einige bereits erfolgte Maßnahmen aus anderen Städten auf: „Gefördert wurden unter anderem ein Bücherschrank in Falkensee, eine Stromkastengestaltung in Flensburg und die Weihnachtbeleuchtung in Brake.“ „Es kann zum Beispiel auch die Gestaltung einer Mauer auf einem Privatgrundstück gefördert werden, aber sie muss vom öffentlichen Raum sichtbar sein“, fügt seine Kollegin Karina Sendler hinzu. Ein Förderantrag für den Verfügungsfonds kann von Einzelpersonen, Unternehmen, Vereinen, Initiativen, Verbänden, gemeinnützigen Trägern sowie öffentlichen und privaten Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gestellt werden. Insgesamt stehen für die beiden Sanierungsgebiete „Ortskern Petershagen“ und „Lahde Nord“ bis zum Jahr 2027 jeweils 25.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. „Für jeden investierten Euro erhalten die Antragsteller einen weiteren Euro als Förderung dazu, so dass maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erstattet werden. Dabei liegt der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme bei 2.500 Euro“, erklärt Tobias Haßfeld. „Anders als bei der ‘Kleinen Dorferneuerung’ kann der Anteil des Antragstellers nicht in Eigenleistung erbracht werden, sondern muss als finanzielle Ausgabe getätigt werden“, weist Karina Sendler hin. Die Vergabe soll schnell und problemlos erfolgen, so dass von Antragsstellung bis zur Zustimmung des Förderbescheids nur etwa zwei bis drei Wochen vergehen. Die Entscheidung ob eine Maßnahme überhaupt gefördert wird, liegt bei einem siebenköpfigen Vergabegremium mit Vertretern aus verschiedenen Interessenbereichen der beiden Sanierungsgebiete und erfolgt digital, damit der Prozess möglichst kurz gehalten wird. Auch der Ortsbürgermeister von Petershagen, Klaus-Dieter Schade, gehört zum Gremium und hat bereits in seinem Gebiet Werbung für die neue Förderung gemacht, so dass hier schon erste Ideen wie einen Bücherschrank und neue Weihnachtsbeleuchtung bestehen. Bei Fragen rund um den Verfügungsfonds stehen Karina Sendler (05702-822228) und Tobias Haßfeld (05702-822229) von der Stadtplanung der Stadt Petershagen zur Verfügung. Das Antragsformular finden Interessenten unter www.petershagen.de/Leben-in-Petershagen/Stadt-und-Dorfentwicklung/Verfügungsfonds.

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